Tipps für die Arbeit an Schülerzeitungen
Jeder Text und jedes Bild, egal ob Foto, Zeichnung , Landkarte oder Stadtplan, ist eine geistige Leistung einer Person. Diese Leistung hat einen bestimmten Wert, der sich zumeist zeigt, wenn der Text oder das Bild verkauft wird. Dieser Wert ist gesetzlich geschützt. Niemand darf ihn stehlen.
Wird ein fremder Text oder ein fremdes Bild einfach aus einer anderen Veröffentlichung herausgenommen und ohne das Einverständnis des Autors, des Fotografen oder des letzten Herausgebers veröffentlicht, kommt das einem Diebstahl gleich ? und ist natürlich verboten.
Eine übliche Strafe ist hier das Nachfordern eines (hohen) Honorars. Aber auch eine Unterlassungserklärung kann verlangt werden. Darin verpflichtet sich die Zeitung, den gleichen Fehler nicht noch einmal zu machen und sichert die Zahlung eines hohen Betrags zu, falls es dennoch geschieht. Ärgerlich ist dabei weniger die Gefahr eines weiteren Verstoßes als vielmehr die anfallenden Kosten für den eingeschalteten Anwalt.
© Thomas Krohn, 2006-2024, www.sz-tipps.de