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Informationsanspruch

Einen weiteren Vorteil räumt das Gesetz Pressevertretern ein: Es hat einen Informationsanspruch gegenüber staatlichen Stellen festgelegt. Dieser verpflichtet Ämter und Behörden, den Medien Auskunft zu erteilen. Zwar gibt es einige Ausnahmen, die beispielsweise laufende Ermittlungsverfahren betreffen, doch daneben kommt dieses Recht auch Schülerzeitungen zu Gute.

In der Praxis sind die Pressestellen von Städten, Gemeinden und Ländern, von Ministerien und Behörden gerne behilflich. Auch wenn nicht jede Frage sofort beantwortet werden kann, wird gerne weitervermittelt und der passende Gesprächspartner gesucht. Die Pressestellen sind daher der beste Ansprechpartner. Einzelne Sachbearbeiter dürfen teils auch nicht direkt Fragen der Presse beantworten, sie werden an die Pressestelle verweisen, die dann die Informationen vermittelt.

Lohnenswert ist es in jedem Fall, keine Scheu vor den Behörden zu haben. Eine Kontaktaufnahme schadet selten, bringt aber zumeist wichtige Informationen für den eigenen Artikel.



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