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Zensur

?Eine Zensur findet nicht statt?, heißt es im Grundgesetz. Immer wieder wird dieser wichtige Grundsatz unserer Pressefreiheit angeführt, wenn sich Medienmacher eingeschränkt fühlen. Zu einfach scheint er auf alle Ereignisse zu übertragen. Ist es etwa schon Zensur, wenn ein Schüler den Unterricht nicht früher verlassen darf, um den Verkauf der Schülerzeitung vorzubereiten?

Der Gesetzgeber versteht den Begriff der Zensur keineswegs so weit, wie er allgemein gerne ausgelegt wird. Zensur bedeutet im rechtlichen Sinn, dass eine staatliche Behörde vor der Veröffentlichung der Zeitung eingreift und die Veröffentlichung von Inhalten verhindert.

Wichtig sind hier die Begriffe ?staatlich? und ?vor?. Deshalb stellt auch der berühmt-berüchtigte Index für Zeitschriften oder PC-Spiele keine Zensur dar. Nach der Veröffentlichung darf der Staat den Verkauf einer Publikation verbieten, wenn sie gegen andere wichtige Rechte verstößt.

Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Fällen rechtlich keine Zensur vorliegt:



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