Tipps für die Arbeit an Schülerzeitungen
Zahlreiche Gesetze legen in Deutschland fest, was Medien dürfen. Allen voran steht das Grundgesetz mit seinem Artikel 5, der die Meinungsfreiheit garantiert. Eine europäische Verfassung wird dies zukünftig sicherlich bestätigen.
Auch die Verfassungen der Bundesländer sprechen sich für die Meinungsfreiheit aus. Zugleich weisen sie aber auch auf Grenzen dieser Freiheit hin. Wie auch im Grundgesetz wird festgelegt, dass die Meinungsfreiheit Schranken hat, die nicht überwunden werden dürfen. Eine abgedruckte Beleidigung überschreitet diese Grenze und verliert so den Schutz der Meinungsfreiheit. Diese Grenzen nennt das Grundgesetz die ?allgemeinen Gesetze?. Und damit wird klar, dass viele weitere Vorschriften auch für Schülerzeitungen gelten. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Strafgesetzbuch (StGB) sind dabei ebenso Beispiele wie die Straßenverkehrsordnung. Warum sollte ein Journalist auch bei rot über die Ampel fahren dürfen, nur weil er gerade etwas recherchiert?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Journalist nichts darf, was ein normaler Bürger nicht auch dürfte. Zwar macht der Staat ihm ein paar Zugeständnisse, die später noch erwähnt werden, dafür bringen die Landespressegesetze, die Rundfunkgesetze und Mediendienstgesetze auch Pflichten und Einschränkungen mit sich, an die sich alle Medien und damit auch Schüler- und Schulzeitungen halten müssen.
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